Für das Inverkehrbringen von PSA gelten innerhalb der Europäischen Union einheitliche Anforderungen. So wird sichergestellt, dass die Waren frei im Binnenmarkt bewegt werden können und in allen EU-Mitgliedstaaten die gleichen Sicherheitsanforderungen gelten und eingehalten werden.
Die Konzeption und Beschaffenheit von PSA muss sicherstellen, dass der Benutzer bei der Ausführung seiner Tätigkeit hinreichend vor gesundheitlichen Risiken geschützt wird.