1. Einführung

Persönliche Schutzausrüstungen dürfen seit dem 1. Juli 1995 nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die in der EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für PSA (89/686/EWG) genannten Voraussetzungen und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs II erfüllen. Die Umsetzung dieser PSA-Richtlinie erfolgte durch die 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Verordnung über die Bereitstellung von PSA auf dem Markt (8. ProdSV). Diese Verordnung wurde zuletzt im November 2011 geändert.

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Richtlinie für PSA (89/686/EWG) überarbeitet und voraussichtlich 2016 als PSA Verordnung neu in Kraft gesetzt wird.

Für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der modernen Arbeitswelt ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ein wichtiges Instrument. Sowohl technische Entwicklungen als auch strengere gesetzliche Anforderungen an das Inverkehrbringen und an die Nutzung lassen PSA zu einem wichtigen Bestandteil im Arbeitsalltag vieler Menschen werden. Doch ebendiese Neuerungen und Veränderungen lassen verschiedene Fragen aufkommen. Das Fachbuch PSA fasst die wichtigsten Punkte rund um das Thema PSA zusammen, stellt die wichtigsten Neuerungen dar und klärt immer wieder aufkommende Fragen zur Handhabung und zum Einsatz von PSA. Weiterhin trägt es hilfreiche Informationen und Quellen zusammen, die Ihnen bei spezifischen Fragen Hilfe leisten.