5. Der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) der DGUV

Die Prävention, d. h. die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe, gehört zu den grundlegenden, kontinuierlich zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträger (UV-Träger). Zur Unterstützung dieses Präventionsauftrages richtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter Wahrung der Selbständigkeit ihrer Mitglieder und deren gesetzlicher Aufgaben und Pflichten Fachbereiche ein. [10] Einer der insgesamt 15 Fachbereiche ist der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, um den es im Folgenden geht.

Die Fachbereiche setzen sich aus folgenden mandatierten Personen zusammen:

  • dem Leiter/stv. Leiter des Fachbereiches sowie dem Leiter der Geschäftsstelle,
  • dem Leiter/stv. Leiter der dem jeweiligen Fachbereich zugeordneten Sachgebiete,
  • Vertreter der DGUV,
  • Vertreter der Sozialpartner,
  • vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie von den Ländern benannte Vertreter, ggf. Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK),
  • Vertreter der betroffenen Kreise, Hersteller und Betreiber,
  • Vertreter sonstiger Institutionen sowie weiterer Einrichtungen, für deren Mitarbeit ein Bedarf besteht.

Der federführende Träger benennt den Leiter des Fachbereiches. Die stellvertretende Leitung kann bei dem federführenden Träger oder bei einem anderen Träger liegen, dessen Zuständigkeit durch die Aufgabenwahrnehmung im jeweiligen Fachbereich berührt wird.
Die Leitung/stv. Leitung des Fachbereiches werden in Abstimmung mit der DGUV (Abteilung Sicherheit und Gesundheit – SiGe) und ihren Mitgliedern von der DGUV (Stabsbereich Prävention) berufen. Die DGUV (Stabsbereich Prävention) gibt die Benennung bekannt.

Die DGUV (Stabsbereich Prävention) führt das Verzeichnis der Mitglieder der Fachbereiche sowie der zugehörigen Sachgebiete. [10]