Aufgaben aller Fachbereiche sind:
- Koordination der ihnen jeweils zugeordneten Sachgebiete, insbesondere durch
- Mitwirkung bei Planungs- und Querschnittsaufgaben der Sachgebiete, insbesondere bei der Abstimmung der Arbeitsbereiche (Themen) der Sachgebiete,
- Moderierung und Initiierung der Zusammenarbeit der jeweils zugeordneten Sachgebiete einschließlich Förderung des Erfahrungsaustausches,
- Beratung und Freigabe von Themen des Zuständigkeitsbereichs mit politischer, erheblicher finanzieller oder grundsätzlicher Bedeutung,
- Einbringung von Initiativen und Projektvorschlägen in die Gremien der DGUV,
- Verabschiedung von Entwürfen zum DGUV-Vorschriften- und Regelwerk,
- Kooperation mit anderen Fachbereichen/Sachgebieten, externen Gremien und Fachleuten,
- Entwicklung von Vorschlägen zur Einrichtung und Auflösung der dem jeweiligen Fachbereich zugeordneten Sachgebiete
- Beschlussfassung über die Einsetzung der von den Sachgebieten einzurichtenden Projektgruppen. [10]
Der Fachbereich „PSA“ nimmt auf dem Gebiet der Persönlichen Schutzausrüstungen zusätzlich folgende speziellen Aufgaben wahr:
- Beratung von UVT, ihren Mitgliedern und Versicherten und weiteren interessierten Kreisen bei Fragen zu PSA durch Korrespondenz, E-Mail und Telefon oder Beratungen vor Ort,
- Pflege und Aktualisierung des Internetauftrittes des FB PSA zur Bereitstellung von wesentlichen Informationen zum Thema PSA,
- Regelmäßige Überprüfung bestehender Schriften, um einen Überarbeitungsbedarf rechtzeitig festzustellen und die Arbeiten einleiten zu können,
- Beteiligung an der Normungsarbeit zur Sicherstellung der Berücksichtigung von Aspekten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Konstruktion von PSA,
- Vorträge auf Fachveranstaltungen, z. B. bei Mitgliedsbetrieben, Verbänden, Kongressen,
- Erstellung von Fachartikeln, z. B. SiS; Handbuch PSA, BauPortal. [11]