Die Richtlinie 89/686/EWG vom 21. Dezember 1989 (siehe Anhang 13.1.1) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Persönliche Schutzausrüstungen wird durch die 8. Verordnung zum ProdSG (8. ProdSV), welche die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt regelt, in nationales Recht umgesetzt. Weiterhin behandelt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vom 8. November 2011, was das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ablöste, speziell die Bereitstellung von PSA. [3]