Am 20. April 2016 ist die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten und ersetzt die PSA Richtlinie 89/686/EWG. Die Verordnung richtet sich in erster Linie an die Hersteller von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Es gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren, so dass sich die beteiligten Kreise – im Wesentlichen: Hersteller, Behörden, Zertifizierungsstellen – auf die Änderungen vorbereiten können.
Ziel der neuen PSA-Verordnung ist besonders ein besserer Schutz der Gesundheit und Sicherheit von PSA-Nutzern. Weiterhin sollen fairere Wettbewerbsbedingungen unter PSA-Wirtschaftsakteuren und ein einfacherer gemeinsamer und verbindlicher europäischer Rechtsrahmen für das Bereitstellen und Inverkehrbringen von Persönlicher Schutzausrüstung geschaffen werden.
Die PSA-Verordnung ersetzt die bestehende Richtlinie 89/686/EWG und transformiert diese in eine unmittelbar wirkende europäische Verordnung. Mit diesem Rechtsinstrument wird den Mitgliedsstaaten kein Spielraum bei der Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gegeben und auch die Konformitätsverfahren müssen in allen Mitgliedsstaaten identisch sein. Diese einheitlichen Regelungen für den europäischen Binnenmarkt gewährleisten die Einhaltung eines angemessen hohen Sicherheitsniveaus für PSA
Der Zeitplan der PSA Verordnung enthält unter anderem die Übergangs- und Schlussbestimmungen:
20 Tage nach der Veröffentlichung der PSA Verordnung tritt sie in Kraft (dies war am 20.4.2016). Das erste Halbjahr werden sich die Akkreditierungs- und Notifizierungsstellen auf ihre neu festgelegten Aufgaben vorbereiten können. Dann beginnt die Phase der Re-Notifizierung der Stellen, die nach neuer PSA Verordnung in der Lage sind Prüfungen und Zertifizierungen der PSA durchzuführen.
2 Jahre nach Inkrafttreten der neuen PSA Verordnung (20.4.2018) wird die bisherige PSA Richtlinie außer Kraft gesetzt. Der Hersteller darf dann noch ein Jahr lang seine Produkte Inverkehrbringen, vorausgesetzt deren Entwicklung, Prüfung und Zertifizierung nach PSA Richtlinie war bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen.
Es wird im Folgenden nur auf die Richtlinie eingegangen, da diese derzeit alleinig gültig ist.