2.4 Notifizierte Stellen

Im europäischen Produktsicherheitsrecht überprüft keine staatliche Stelle, ob die Produkte mit den geltenden Anforderungen im Einklang sind, sondern ausschließlich der Hersteller selbst. Die EU hat jedoch bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt, damit einheitlich überprüft werden kann, ob die Produkte dem geltenden Recht entsprechen. Der Hersteller von PSA überwacht eigenverantwortlich die Einhaltung der relevanten Anforderungen des ProdSG für seine Produkte und hat damit ein hohes Maß an Verantwortung.

Einige festgelegte, besonders sicherheitsrelevante Produkte müssen jedoch im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle erhalten. Die notwendige Zulassung zum Tätigwerden, erhält eine Stelle, indem sie im Vorfeld durch einen EU-Mitgliedstaat an die Europäische Kommission gemeldet wird (Notifizierung). [5]

Die notifizierten Stellen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, deren Einhaltung von den zuständigen Stellen der Mitgliedsstaaten auch regelmäßig überprüft wird.

In Deutschland ist dem Notifizierungsverfahren noch ein Akkreditierungsverfahren vorgeschaltet, bei dem die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) prüft, ob die notifizierte Stelle die Norm DIN EN ISO 17065 erfüllt und somit die Kompetenz zur Zertifizierung besitzt. [7]

Über das von der EU geschaffene NANDO-Informations-System (http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/index.cfm?fuseaction=di...) können aktuelle Informationen zu Stellen aller EU-Mitgliedstaaten und anderer Staaten abgefragt werden.